Polizeiwissenschaft


Die „Policeywissenschaft“ entwickelte sich in Deutschland bereits im frühen 18. Jahrhundert und bildete sich im Zusammenhang mit der Gründung moderner Territorialstaaten heraus. Damit war auch die Einrichtung einiger Lehrstühle an Universitäten verbunden, so 1727 in Halle und Frankfurt/Oder. Mit dem Begriff der Policey war hier „die gute Ordnung des Gemeinwesens“ gemeint. Die Policeywissenschaft bezog sich auf alle Verwaltungsbereiche, die das innenpolitische Handeln des Staates berührten. In der Policeywissenschaft versammelten sich u.a. Volkswirtschaftslehre, Gesetzgebungslehre und Verwaltungswirtschaft. Einige heute noch bedeutende Bücher und Aufsätze zum Thema Policeywissenschaft sind im 18. Jahrhundert entstanden. Zur damaligen Zeit beschränkte sich die Policeywissenschaft auf die Vermittlung der Erfahrungen aus der Praxis für die Praxis. Es handelte sich also mehr um eine Ausbildung, wo das notwendige Handwerkszeug und - heute würde man sagen - „Best Practice Modelle“ gelehrt wurden. Mit der heutigen Form der Polizeiwissenschaft hatte die damalige Policeywissenschaft noch relativ wenig zu tun.

Der Begriff „Policey/Polizei“ war damals eher negativ besetzt („Polizeistaat“) und der Polizeibegriff - und damit auch die Aufgabe - wandelte sich hin zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und umfasste nicht mehr die Sorge für das Gemeinwohl im Sinne von „guter Policey“. Der Ansatz der „Praxisvermittlung“ änderte sich auch im 19. Jahrhundert nicht, wo sich die Policeywissenschaft in ihre vielen verschiedenen wissenschaftlichen Einzeldisziplinen zersplitterte. 

Auch zu Zeiten der Weimar Republiken, wo erstmalig Polizeiinstitute und Polizeischulen gegründet wurden und eine Professionalisierung der Polizei einsetzte, wurde fast ausschließlich Wissen für die Praxis vermittelt. Zu dieser Zeit wurden nur an Universitäten Kriminalistik und Polizeirechtswissenschaft (als Teil der Rechtswissenschaft) gelehrt. Aus dieser Epoche ist zudem keine polizeiwissenschaftliche Literatur bekannt, ebenfalls nicht aus der Zeit des Dritten Reiches. Erst 1974 wurde die Polizeiwissenschaft wieder in der Literatur von Johannes Feest aufgegriffen und so erneut ein Thema. Aber auch Feest sprach mehr von „Polizeiwissenschaften“ (im Plural!), die die Polizei als Institution, inklusive Polizei-Organisation und -verwaltung im Fokus der Betrachtung haben sollte. Hintergrund für die erneute Diskussion war dabei hauptsächlich der sich wandelnde Zeitgeist. Man wollte eine „menschlichere Polizei“ und eine „Entmilitarisierung“ der Polizei und mehr und mehr spielten auch betriebswirtschaftliche Aspekte eine Rolle. Eine echte polizeiwissenschaftliche Auseinandersetzung im engeren Sinne erfolgte in den 70 und 80er Jahren nicht. Anfang der 90er Jahre entbrannte die Debatte um eine eigenständige Polizeiwissenschaft erneut. Und auch dort stand - und steht heute immer noch - die Definitionsfrage im Mittelpunkt der Diskussion. 

 



Ein Lager grenzt die Polizeiwissenschaft eng auf die Institution Polizei ein, gerade mit der Begründung, dass die Polizei der Abnehmer bzw. die Zielgruppe einer Polizeiwissenschaft ist. Diese Definition engt sich aber selbst zu sehr ein. Nach diesem Ansatz bedürfte es in der Konsequenz nicht mal zwingend einer eigenständigen Polizeiwissenschaft. Die Antwort auf all die Fragen (die die Polizei stellt), könnte die Polizeiforschung (im weiteren Sinne, mit all ihren verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten) geben. Der eigentliche Abnehmer für die Erkenntnisse und Ergebnisse aus der Polizeiwissenschaft ist aber nicht die Polizei, sondern die Gesellschaft. Die Polizei stellt hier aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Stellung zwar einen gewichtigen und zentralen Punkt dar, die Polizei ist aber schon längst nicht mehr der einzige Garant der Inneren Sicherheit in Deutschland. Hier muss man noch viele weitere staatliche und private Akteure mit in die Betrachtung einbeziehen. Deshalb muss man den wissenschaftlichen Bereich der Polizei weiter fassen, im Sinne eines „Polizieren“ oder auch „Policing“ und kann diesen nicht auf die Institution Polizei reduzieren. Hauptziel der Polizeiwissenschaft muss die Forschung überdie Polizei sein und nicht fürdie Polizei. Die umfassendste Definition für eine moderne Polizeiwissenschaft liefert Prof. Dr. Thomas Feltes: „Die Polizeiwissenschaft entwickelt in interdisziplinärer, internationaler und Theorie und Praxis verbindender Weise und auf der Grundlage des durch die Anwendung der Theorien gesammelten empirischen Praxiswissens angemessene Verfahren und Handlungsanleitungen, mit denen gesellschaftliche Probleme im Bereich der Inneren Sicherheit analysiert, Konflikte gelöst sowie die damit verbundenen gesellschaftlichen Wirkungen und Nebenwirkungen minimiert werden können. Zugleich hat sie sich mit den sozialen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen zu beschäftigen, die diese Probleme formen und in deren Kontext Innere Sicherheit durch die Polizei und andere Akteure beeinflusst wird, werden kann oder werden sollte. Hierbei muss sie sich auch mit der Institution Polizei, ihrer Geschichte, ihrem Aufbau und ihrer politischen Verortung beschäftigen - ebenso wie mit entsprechenden Aspekten bei nicht-staatlichen Akteuren in diesem Bereich.“

 

Mit der Gründung der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) im Jahre 2006 als Nachfolgeeinrichtung der Polizei-Führungsakademie (PFA) schien für viele Protagonisten der Durchbruch für eine eigenständige Polizeiwissenschaft gekommen zu sein. Heute muss man aber leider konstatieren, dass sich die Hoffnungen nur zum Teil erfüllt haben. 

Der aufgrund des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom November 1998 vorgelegte Referentenentwurf über ein „Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei“ benannte explizit die Notwendigkeit der „Pflege und Entwicklung“ der Polizeiwissenschaft, weil „der weite Tätigkeitskreis der Polizei einer übergreifenden und gebündelten theoretischen Erfassung und Durchdringung nach wissenschaftlichen Kriterien bedarf. Ohne diese Ausgangsannahme fehlte der Arbeit an der Weiterentwicklung der PFA zu einer Hochschule letztlich der tragende Grund“. Laut dem Gesetz über die DHPol gehört als Aufgabe „die Polizeiwissenschaft durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung zu pflegen und zu entwickeln“. Aber bereits das Leitbild der DHPol schränkt diese hehren Ziele dann schon ein, wo es heißt: „Wir wirken maßgeblich mit an der systematischen Entwicklung der Polizeiwissenschaft in Forschung, Lehre und Studium und geben so Impulse zur Verbesserung polizeilicher Arbeit“. Damit war die überwunden geglaubte Definitionseinengung der Polizeiwissenschaft wieder ein Stück weit manifestiert. Der Gründungspräsident der DHPol Klaus Neidhardt selbst integrierte in die Polizeiwissenschaft als „Querschnittswissenschaft“ Teilbereiche verschiedener polizeinaher, geisteswissenschaftlicher und naturwissenschaftlicher Disziplinen, was sich damit wieder in Richtung „Polizeiwissenschaften“ (Plural) bewegte und damit weg von einer eigenständigen Wissenschaft. 

 



Die Deutsche Hochschule der Polizei leidet bis heute aber an einigen weiteren „Geburtsfehlern“. Träger der DHPol, einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, sind der Bund und die Länder. Damit unterliegt sie - gerade für den Bereich der Forschung und explizit für den Bereich der Polizeiwissenschaft - den gleichen Problemstellungen wie die Fachhochulen/Polizeiakademien in Bund und Ländern. Das größte Problem dabei ist die (in der Natur der Sache liegende) Dominanz durch die Polizei. Seit der Gründung der DHPol erfolgt dort, genau wie in ihre Vorläufereinrichtung PFA, die Ausbildung des höheren Dienstes der Polizei, zentral für Deutschland. Externe Studenten sind an der DHPol nicht zugelassen. Dies macht schon deutlich, dass auch hier die Ausbildung des polizeilichen Führungsnachwuchses für die kommenden Aufgaben im Vordergrund steht und nicht eine polizeiwissenschaftliche Forschung. Dementsprechend erfolgen auch die Gewichtung und die Zuweisung von Finanzmitteln aus dem Haushalt. Dieser Ausbildungsschwerpunkt wird auch durch die Auswahl der Lehrkräfte für den Bereich der „Polizeiwissenschaften“ (Kriminalistik, Einsatz-, Führungs- und Verkehrslehre) deutlich, wo fast ausschließlich Polizisten des höheren Dienstes eingesetzt werden. Man befruchtet sich selbst. Aus der Praxis für die Praxis. Das ist für die Vermittlung des Handwerkzeugs eines Polizisten im höheren Dienst sicherlich gut und notwendig, hat mit einer angewandten Polizeiwissenschaft aber nur wenig zu tun. Leider hält sich die zudem Forschung an der DHPol generell in Grenzen.

Des Weiteren bietet die DHPol nur einen einzigen Studiengang an, den zum „Polizei-Manager“. Dieser Ansatz muss aus Sicht der Polizeipraxis, aber auch aus Sicht der Gesellschaft, mehr als kritisch betrachtet werden. Es wird nicht unterschieden, ob die Absolventen ihre beruflichen Erfahrungen innerhalb der Schutz-, Wasserschutz- oder Kriminalpolizei gemacht haben. Das Handwerkzeug für erfolgreiches polizeiliches Handeln kann heutzutage aber nicht mehr in einer Einheitsausbildung vermittelt werden. Führungsentscheidungen müssen mittlerweile vor dem Hintergrund verschiedenster Anforderungen getroffen werden und die Herausforderungen technischer Entwicklungen ebenso berücksichtigen, wie rechtliche, taktische, organisatorische, ökonomische und gesellschaftliche Aspekte. In herausragenden Verfahren liegt die Ermittlungsführung immer öfter in den Händen des höheren Dienstes, der auch der Staatsanwaltschaft in beratender Funktion zur Seite stehen muss. Kriminalpolizeiliche Führungskräfte müssen z.B. in der Lage sein, Kriminalitätsphänomene und Bekämpfungsansätze zu durchdringen, kriminalpolitischen Handlungsbedarf zu artikulieren, die Möglichkeiten nationaler wie internationaler Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und auch Privaten reflektiert voranzutreiben. Parallel zur Einführung einer „echten“ Polizeiwissenschaft müsste die DHPol somit maßgeschneiderte Studiengänge für den höheren Dienst der Polizei anbeiten, die den spezifischen Anforderungen von Schutzpolizei und Kriminalpolizei Rechnung tragen. Durch die Pensionierung von Neidhardt und die unmittelbar bevorstehende Neubesetzung der Funktion des Präsidenten der DHPol scheinen sich hier für beide Felder neue Möglichkeiten zu ergeben. 

 

Die Situation an den Fachhochschulen/Polizeiakademien der Länder bzw. des Bundes ist hinsichtlich einer Abbildung der Polizeiwissenschaft noch wesentlich unbefriedigender als an der DHPol. Durch die bereits beschriebene „Entmilitarisierung“ und „Modernisierung“ der Polizeien und den geburtenstarken Jahrgängen (mit einer großer Konkurrenzsituation) verbunden mit der Tendenz zur steigenden Anzahl von höheren Schulabschlüssen wurden Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre vermehrt stärker „(vor-)gebildete“ Polizistinnen und Polizisten eingestellt, was das Niveau der Polizei insgesamt spürbar veränderte. Dieser Trend wurde in einigen Ländern dadurch verstärkt, dass diese zu einer zweigeteilten Laufbahn übergegangen waren und entsprechend nur für den gehobenen Dienst Einstellungen vornahmen, wofür ein Hochschulabschluss Voraussetzung ist. Diese „Akademisierung“ der Ausbildung (an Polizeifachhochschulen) brachte aber nicht nur Vorteile. Die jungen Polizistinnen und Polizisten sahen (und sehen) sich überwiegend nicht als Studentinnen und Studenten sondern als Polizisten. Ihre Sozialisierung erfahren sie spätestens im ersten Berufspraktikum. Im positivsten Fall war (und ist) zu erreichen, dass die Polizeistudenten den (polizei-) wissenschaftlichen Input aufnehmen und dessen Notwendigkeit sowie die Bedeutung für ihren polizeilichen Alltag erkennen. Der Bachelor- oder Diplom-Abschluss, der akademische Grad, führt bei einer nicht unerheblichen Anzahl von Polizistinnen und Polizisten aber zu einer Erwartungshaltung, die im polizeilichen Alltag nicht erfüllt werden kann. Für einen jungen Streifenpolizisten bzw. einer Streifenpolizistin wird bei der täglichen Arbeit in der Bereitschaftspolizei, bei einer Unfallaufnahme oder Beseitigung einer Ruhestörung nicht ersichtlich, warum hierfür eine akademische Ausbildung notwendig ist. Wunschgemäße Verwendungen sind selten möglich, Beförderungen unterliegen speziellen beamtenrechtlichen und langwierigen Verfahren, ein Wechsel zur Kriminalpolizei ist meist fast unmöglich, ganz zu schweigen von einer wissenschaftlichen Verwendung. So baut sich in relativ kurzer Zeit eine ganze Menge Frust auf. Die akademische Ausbildung produziert somit systematisch „Verlierer“ in einer nicht zu unterschätzenden Anzahl. Auch hier bietet sich ein großes Feld für polizeiwissenschaftliche Untersuchungen. 

 

Für eine Polizeiwissenschaft an den Fachhochschulen/Polizeiakademien der Länder bzw. des Bundes Polizei fehlen aber fast überall die notwendigen Rahmenbedingungen. Die Polizeiforschung (für die Polizei) wird überwiegend, wenn sie denn überhaupt erfolgt, in den jeweiligen Landeskriminalämtern und beim BKA betrieben. Auch wenn an einigen Hochschulen der Polizei mittlerweile die Polizeiwissenschaft(en) explizit zumindest durch eine (Teil-) Professur abgebildet sind, erfolgt in der Regel keine polizeiwissenschaftliche Arbeit, schon gar nicht in Kooperation mit allgemeinen Universitäten. 

 



In Deutschland wird derzeit Polizeiwissenschaft nur an der Ruhr-Universität Bochum im Masterstudiengang „Kriminologie, Kriminalistik und Polizeiwissenschaft“ und an der Universität Hamburg in den beiden Kriminologie-Masterstudiengängen im Modul „Policing“ gelehrt, die den verschiedensten Akteure des Polizierens eine universitäre Forschung und Lehre im Bereich der Polizeiwissenschaft ermöglicht. Somit obliegt den Absolventen dieser Studiengänge eine bedeutsame Schlüsselrolle bei der Entwicklung einer eigenständigen Polizeiwissenschaft. Viele Wissenschaftler blicken oft neidvoll in den englischsprachigen Raum, nach England, Kanada oder den USA, wo die Polizeiwissenschaft schon eine längere Tradition und ihren festen Platz im Wissenschaftskanon hat. Police Science und Polizeiwissenschaft sind aber nicht 1:1 zu vergleichen. Eine Police Science gibt es in Gesellschaften, die der Rechtskultur des englischen Common Law (Kontinentaleuropa: Civil Law) entstammen. Bei der Betrachtung beider Systeme gibt es kein besser oder schlechter, zudem ähneln sich beide mittlerweile in der Praxis. Dennoch ist in den Systemen das Verhältnis von Staat und Bürger ein anderes. Eine Polizeiwissenschaft muss die Bewertung des polizeilichen Handelns durch die Zivilgesellschaft als fair und gerecht im Fokus haben. Diese „Accountability“ als Bewertungsmaßstab polizeilichen Handelns ist es, die darüber entscheidet, ob die Bürger eines modernen Rechtsstaates die Polizei akzeptieren und ihr vertrauen. Diese wollen sehr wohl Ordnung, aber keinen Eindruck von polizeistaatlicher Willkür haben. Dieser Accountability-Ansatz, für den es keine 1:1-Übersetzung gibt, der aber im englischsprachigen Raum schon länger als Maßstab herangezogen wird, sollte auch jeder hiesige Player im Bereich der Inneren Sicherheit für sich annehmen, denn dann würde auch die Notwendigkeit für eine eigenständige Polizeiwissenschaft deutlicher in den Fokus rücken.

  

Die Polizeiwissenschaft war in der Vergangenheit, ist in der Gegenwart und wird auch in der Zukunft stets im engen Zusammenhang mit der Polizei(-praxis) gesehen werden müssen. Wir müssen aber weg von einer einengenden Definition, hin zur ganzheitlichen wissenschaftlichen Betrachtung des Polizierens. Die polizeiwissenschaftliche Forschung muss vom Grundsatz her über die Polizei sein und nicht für sie. Die praktische Polizeiarbeit gibt wichtige Impulse in die Wissenschaft, eine Polizeiwissenschaft kann aber ebenfalls deutliche und wichtige Impulse in die Institution Polizei und damit für die praktische Arbeit dort geben. Die Polizeiwissenschaft wird an polizeilichen (Aus-) Bildungseinrichtungen immer nur eine Nebenrolle spielen (können), weil die Vermittlung der handwerklichen Materie immer - das liegt in der Natur der Sache - im Vorderrund stehen wird. Gerade die oftmals notwendige kritische Betrachtung der Institution Polizei und des polizeilichen Handelns wird an einer polizeilichen Bildungseinrichtung kaum möglich sein, wenn überhaupt, dann an der DHPol. Die Polizeiwissenschaft wird sich von der Institution Polizei als solche lösen müssen, um sich entwickeln zu können, sich von der Polizei „emanzipieren“. Eine „echte“ Polizeiwissenschaft wird man vermutlich nur an (freien) Universitäten einrichten können. 

Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber.